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Insolvenzberatung

Sie wollen privaten Konkurs anmelden?

Seit dem 01.01.1999 gibt es in Deutschland das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Das Gesetz (InsO) gibt überschuldeten Privatpersonen die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Sie können (wie bislang schon Wirtschaftsunternehmen) Konkurs anmelden und nach Durchlaufen eines längeren Verfahrens durch ein Gericht von den Restschulden befreit werden. Voraussetzung für das Verbraucherkonkursverfahren ist Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Das Verfahren gliedert sich in vier Phasen:
1. der außergerichtliche Einigungsversuch
2. das Schuldenbereinigungsverfahren
3. das Insolvenzverfahren
4. die Wohlverhaltensphase

Die Schuldnerberatung der AWO-Integrations gGmbH ist als geeignete Stelle für die Verbraucherinsolvenzberatung gem. § 305 InsO anerkannt.
Telefon: 0203 40000-0
Mo.–Fr. 8 bis 17 Uhr